SEPA-Lastschrift

Montag, 20. Jan 2014

Seit November 2009 gibt es in den Euro-Ländern zum einen die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit) und zum anderen die SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit), diese enthält einige bekannte Elemente vom deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren. Die Firmenlastschrift, welche dem aktuellen Abbuchungsauftragsverfahren ähnelt, ist im Gegesatz zur Basislastschrift lediglich für den Verkehr mit Geschäftskunden bestimmt.
Grundsätzlich gilt sowohl für SEPA-Überweisungen, als auch für SEPA-Lastschriften, dass nicht mehr Kontonummer und Bankleitzahl, sondern IBAN und BIC angegeben werden müssen. Durch ein gültiges Mandat des Zahlers erhält der Zahlungsempfänger die Berechtigung über den Einzug von SEPA-Lastschriften. Bei der Basislastschrift erschließt sich daraus für den Zahler kein erhöhter Aufwand.
Wichtig ist für SEPA-Lastschriften jedoch, dass es immer ein festes Fälligkeitsdatum gibt. So ist es dem Zahler möglich, die Deckung des Kontos zum Einzugszeitpunkt sicherzustellen.


« zur News-Übersicht